Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Handwerkshelden Marketing UG (haftungsbeschränkt)

Humboldtstraße 20

81543 München

Deutschland

 

(nachfolgend auch: „SHK HELDEN“)

 


§ 1 Allgemeines/Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SHK HELDEN erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SHK HELDEN mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SHK HELDEN ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SHK HELDEN auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) SHK HELDEN schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern ab. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungen

(1) SHK HELDEN erbringt für seine Kunden Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, Leadgenerierung, Recruiting und Suchmaschinenoptimierung. SHK HELDEN erbringt seine Leistungen nach billigem Ermessen, insbesondere im Hinblick auf aktuelle technische
Gegebenheiten. Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweils getroffenen Vereinbarung.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, garantiert SHK HELDEN bezüglich der Suchmaschinenoptimierung kein bestimmtes Ranking. In Bezug auf die Leadgenerierung garantiert SHK HELDEN weder die Generierung einer bestimmten Anzahl an Leads noch eine konkrete Beschaffenheit außer diese wurde separat vereinbart. Beim Recruiting garantiert SHK HELDEN weder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, noch eine Beschaffenheit, außer diese wurde separat vereinbart. 

(3) Die Parteien vereinbaren, dass der Vergütungsanspruch von SHK HELDEN bestehen bleibt, wenn Drittanbieter, wie beispielsweise Facebook oder Google, Werbekampagnen stoppen oder einstellen bzw. Accounts deaktivieren.

(4) SHK HELDEN ist berechtigt sich bei der Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern zu bedienen. 

(5) Sofern SHK HELDEN Inhalte, Domains, Webseiten oder Landingpages zur Verfügung stellt, so ist die Nutzung für den Kunden auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt und steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung. Ein darüberhinausgehendes Nutzungsrecht räumt SHK HELDEN nicht ein.

 

§ 3 Regelungen zum Vertragsschluss

(1) Angebote auf den Webseiten von SHK HELDEN sind unverbindlich. 

(2) Der Vertragsschluss zwischen SHK HELDEN und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von SHK HELDEN zu erhalten. 

(3) Der Kunde erklärt hierzu verbindlich bestimmte Leistungen von SHK HELDEN in Anspruch nehmen zu wollen. Hierin liegt das Angebot des Kunden, welches SHK HELDEN durch entsprechende Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung annehmen kann. Der Kunde willigt ein, dass SHK HELDEN das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von SHK HELDEN gewünscht. 

(4) Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mitgeteilten Preise. Diese verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 

(2) Die Bezahlung der Leistungen von SHK HELDEN erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von SHK HELDEN ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von SHK HELDEN ist anders lautend.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SHK HELDEN nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet SHK HELDEN die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Daten vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Vergütungsanspruch von SHK HELDEN bleibt bestehen, wenn der Kunde eine Mitwirkungshandlung unterlässt und hierdurch die Leistungserbringung durch SHK HELDEN verhindert. 

(2) Soweit der Kunde SHK HELDEN Vorlagen/Informationen/Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen/Daten berechtigt ist. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. 

 

§ 6 Freistellung von Ansprüchen Dritter

(1) Machen Dritte gegen SHK HELDEN Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung geltend, die im Zusammenhang mit der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellten Inhalten stehen, ist der Kunde verpflichtet, SHK HELDEN auf erstes Anfordern unverzüglich von sämtlichen Ansprüchen des Dritten freizustellen und sämtliche Kosten, unter Einschluss von Gerichts- und Vergleichskosten und der Kosten für eine nach dem vernünftigen
Ermessen von SHK HELDEN erforderliche Rechtsberatung, zu übernehmen. 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um SHK HELDEN vor Schäden durch eine etwaige Inanspruchnahme Dritter wegen der Verwendung von Inhalten durch den Kunden, die Rechte Dritter verletzen, zu schützen und gegebenenfalls die behauptete Rechtsverletzung unverzüglich nach Kenntniserlangung zu beseitigen. 

 

§ 7 Abnahme von Leistungen

(1) Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Dienstleistungen, insbesondere Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind als Dienstleistungen einer Abnahme nicht zugänglich, es sei denn, die Abnahmebedürftigkeit der Leistung ist ausdrücklich bestimmt. 

(2) Die Abnahme erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: SHK HELDEN wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der jeweiligen Leistung oder Teilleistung in Textform (per E-Mail) mitteilen. Der Kunde hat innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen ab Zugang der Mitteilung, die Möglichkeit die Leistungen zu prüfen und ggf. Mängel mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen. Stellt der Kunde Mängel fest, hat er SHK HELDEN diese in Textform (per E-Mail) mitzuteilen und nach Möglichkeit genau zu beschreiben. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. 

(3) Bei Vorliegen von erheblichen Mängeln ist SHK HELDEN berechtigt, zwei Mal binnen angemessener Frist nachzubessern. Bleiben beide Nachbesserungsversuche ohne Erfolg, so kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.

 

§ 8 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine sechsmonatige Laufzeit als vereinbart.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 9 Haftung

(1) SHK HELDEN haftet unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet SHK HELDEN nur unbeschränkt bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von SHK HELDEN im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischer Weise gerechnet werden muss.

(3) Bei der Erstellung und dem Betrieb von Internetseiten für den Kunden schuldet SHK HELDEN die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob SHK HELDEN für einen Ausfall oder einen Schaden ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Subunternehmer von SHK HELDEN.

 

§ 10 Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien stellen sicher, dass bei ihnen die jeweils einschlägigen und gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung von personenbezogenen Daten.

 

§ 11 Rechte Dritter

(1) Stellt der Kunde SHK HELDEN Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das SHK HELDEN bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen
Genehmigungen vorliegen. 

(2) Der Kunde stellt SHK HELDEN in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

 

§ 12 Referenzwerbung

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass SHK HELDEN seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den SHK HELDEN  Social-Media-Kanälen und Websites verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.

 

 § 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort für die Leistungserbringung von SHK HELDEN ist der Sitz von SHK HELDEN, sofern zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und SHK HELDEN im Zusammenhang mit allen sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von SHK Helden.

(3) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit deren Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 07.05.2022 ©
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